2012/06/0035•Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0035
2012/06/0035Cour administrative suprême7 nov. 2013
Verfahrensbestimmungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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