Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0126

2012/05/0126Cour administrative suprême9 oct. 2014

Regest

Planung Widmung BauRallg3

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0126

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.2014

Spruch

1. den Beschluss gefasst:

Der Beschwerdeantrag, der Verwaltungsgerichtshof möge die ursprüngliche Widmung des Grundstücks Nr. 1235/5 (KG K.) in "Bauland-Wohngebiet öffentliche Straße" und des gesamten Grundstücks Nr. 1235/2 (KG K.) in "Bauland-Wohngebiet" anordnen, wird zurückgewiesen.

und

2. zu Recht erkannt:

Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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