2012/05/0125•Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0125
2012/05/0125Cour administrative suprême15 mai 2014
Planung Widmung BauRallg3 Baubewilligung BauRallg6
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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