2012/05/0112•Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0112
2012/05/0112Cour administrative suprême8 avr. 2014
Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen 2 Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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