Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0088

2012/05/0088Cour administrative suprême18 nov. 2014

Regest

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0088

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.11.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Gemeinde hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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