2012/05/0057•Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0057
2012/05/0057Cour administrative suprême8 avr. 2014
Planung Widmung BauRallg3 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der mitbeteiligten Marktgemeinde in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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