2012/03/0084•Verwaltungsgerichtshof 2012/03/0084
2012/03/0084Cour administrative suprême26 mai 2014
Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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