2011/23/0548•Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0548
2011/23/0548Cour administrative suprême20 déc. 2012
Inhalt des Spruches Diverses
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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