2011/23/0371•Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0371
2011/23/0371Cour administrative suprême21 mars 2013
Besondere Rechtsgebiete Kein Zuspruch KeinZuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.