2011/23/0281•Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0281
2011/23/0281Cour administrative suprême24 avr. 2012
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.128, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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