2011/21/0227•Verwaltungsgerichtshof 2011/21/0227
2011/21/0227Cour administrative suprême2 oct. 2012
Besondere Rechtsgebiete Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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