2011/21/0211•Verwaltungsgerichtshof 2011/21/0211
2011/21/0211Cour administrative suprême2 oct. 2012
Besondere Rechtsgebiete Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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