2011/21/0209•Verwaltungsgerichtshof 2011/21/0209
2011/21/0209Cour administrative suprême28 août 2012
Besondere Rechtsgebiete Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.