2011/21/0087•Verwaltungsgerichtshof 2011/21/0087
2011/21/0087Cour administrative suprême2 oct. 2012
Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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