2011/17/0336•Verwaltungsgerichtshof 2011/17/0336
2011/17/0336Cour administrative suprême9 sept. 2013
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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