2011/17/0325•Verwaltungsgerichtshof 2011/17/0325
2011/17/0325Cour administrative suprême15 déc. 2014
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Stadtgemeinde hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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