2011/17/0140•Verwaltungsgerichtshof 2011/17/0140
2011/17/0140Cour administrative suprême14 nov. 2013
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.221,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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