2011/17/0089•Verwaltungsgerichtshof 2011/17/0089
2011/17/0089Cour administrative suprême26 mai 2014
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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