2011/15/0173•Verwaltungsgerichtshof 2011/15/0173
2011/15/0173Cour administrative suprême29 janv. 2015
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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