2011/15/0151•Verwaltungsgerichtshof 2011/15/0151
2011/15/0151Cour administrative suprême25 juil. 2013
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 2.652,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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