2011/15/0140•Verwaltungsgerichtshof 2011/15/0140
2011/15/0140Cour administrative suprême30 oct. 2014
Sachverhalt Beweiswürdigung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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