2011/15/0135•Verwaltungsgerichtshof 2011/15/0135
2011/15/0135Cour administrative suprême4 sept. 2014
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 2.652,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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