2011/15/0039•Verwaltungsgerichtshof 2011/15/0039
2011/15/0039Cour administrative suprême4 sept. 2014
Sachverhalt Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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