2011/15/0003•Verwaltungsgerichtshof 2011/15/0003
2011/15/0003Cour administrative suprême22 mai 2014
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.936,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren zu Zl. 2011/15/0004 wird abgewiesen.
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