2011/13/0091•Verwaltungsgerichtshof 2011/13/0091
2011/13/0091Cour administrative suprême25 nov. 2015
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von 1.326,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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