2011/13/0086•Verwaltungsgerichtshof 2011/13/0086
2011/13/0086Cour administrative suprême17 juin 2015
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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