2011/11/0225•Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0225
2011/11/0225Cour administrative suprême20 nov. 2014
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Ärztekammer für Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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