2011/11/0198•Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0198
2011/11/0198Cour administrative suprême24 juil. 2013
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Salzburg Aufwendungen in Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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