2011/11/0194•Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0194
2011/11/0194Cour administrative suprême16 déc. 2013
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Ärztekammer für Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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