2011/11/0133•Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0133
2011/11/0133Cour administrative suprême2 avr. 2014
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Ermessen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Ärztekammer für Burgenland Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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