2011/11/0087•Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0087
2011/11/0087Cour administrative suprême21 nov. 2013
Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.