2011/10/0175•Verwaltungsgerichtshof 2011/10/0175
2011/10/0175Cour administrative suprême22 oct. 2013
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen
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