2011/10/0085•Verwaltungsgerichtshof 2011/10/0085
2011/10/0085Cour administrative suprême30 janv. 2014
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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