2011/10/0076•Verwaltungsgerichtshof 2011/10/0076
2011/10/0076Cour administrative suprême22 oct. 2013
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Wirtschaftsuniversität Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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