2011/10/0014•Verwaltungsgerichtshof 2011/10/0014
2011/10/0014Cour administrative suprême19 févr. 2014
Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Verbesserungsauftrag Formgebrechen behebbare Vollmachtsvorlage Formgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle Mängel
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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