2011/08/0377•Verwaltungsgerichtshof 2011/08/0377
2011/08/0377Cour administrative suprême12 sept. 2013
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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