2011/08/0099•Verwaltungsgerichtshof 2011/08/0099
2011/08/0099Cour administrative suprême13 nov. 2013
Dienstnehmer Begriff Beschäftigung gegen Entgelt
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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