2011/07/0121•Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0121
2011/07/0121Cour administrative suprême26 sept. 2013
Vertretungsbefugter juristische Person Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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