2011/06/0164•Verwaltungsgerichtshof 2011/06/0164
2011/06/0164Cour administrative suprême7 août 2013
Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Antrag der belangten Behörde auf Zuspruch von Aufwandersatz wird abgewiesen.
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