2011/05/0131•Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0131
2011/05/0131Cour administrative suprême23 juil. 2013
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3
I. Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Spruchpunkte 7.), 9.), 13.) und 15.) wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
II. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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