2011/05/0074•Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0074
2011/05/0074Cour administrative suprême8 avr. 2014
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Verfahrensbestimmungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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