2011/05/0052•Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0052
2011/05/0052Cour administrative suprême5 mars 2014
Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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