2011/04/0159•Verwaltungsgerichtshof 2011/04/0159
2011/04/0159Cour administrative suprême26 févr. 2014
Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.