2011/01/0187•Verwaltungsgerichtshof 2011/01/0187
2011/01/0187Cour administrative suprême19 sept. 2013
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Spruch und Begründung Zurückweisung wegen entschiedener Sache Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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