Verwaltungsgerichtshof 2011/01/0151

2011/01/0151Cour administrative suprême19 sept. 2013

Regest

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 2011/01/0151

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der Beschwerdeführer wird abgewiesen.

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