Verwaltungsgerichtshof 2011/01/0150

2011/01/0150Cour administrative suprême19 sept. 2013

Regest

Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 2011/01/0150

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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