2010/21/0404•Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0404
2010/21/0404Cour administrative suprême29 févr. 2012
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 und den anderen Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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