2010/17/0105•Verwaltungsgerichtshof 2010/17/0105
2010/17/0105Cour administrative suprême9 sept. 2013
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 381,90 zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.