2010/15/0199•Verwaltungsgerichtshof 2010/15/0199
2010/15/0199Cour administrative suprême21 nov. 2013
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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