2010/13/0151•Verwaltungsgerichtshof 2010/13/0151
2010/13/0151Cour administrative suprême23 oct. 2013
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 2.652,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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